Qualifikationsprofil Heilerziehungspflege

Länderübergreifendes kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Heilerziehungspfleger*innen an Fachschulen für Heilerziehungspflege

Besondere Kompetenzen in Ausbildung und Beruf Heilerziehungspflege

Das Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Heilerziehungspfleger*innen an Fachschulen für Heilerziehungspflege ist durch den Arbeitskreis Ausbildung1 der Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland e.V. (BAG-HEP) in Anlehnung an das kompetenzorientierte Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieher*innen an Fachschulen und Fachakademien2 erarbeitet worden. Das länderübergreifende kompetenzorientierte Heilerziehungspflege-Qualifikationsprofil stellt die besonderen heilerziehungspflegerischen Kompetenzen in den Vordergrund, die aus der Vernetzung von Teilhabe, Bildung und Pflege entstehen und in der Ausbildung erworben werden.

Kompetenzmodell des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) als Orientierung

Dabei ist das Heilerziehungspflege-Qualifikationsprofil orientiert am Kompetenzmodell des DQR: „Kompetenz bezeichnet im DQR die Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen, Kenntnisse und Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Kompetenz wird in diesem Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden. Im DQR wird Kompetenz in den Dimensionen Fachkompetenz und personale Kompetenz dargestellt. Methodenkompetenz wird als Querschnittskompetenz verstanden und findet deshalb in der DQR-Matrix nicht eigens Erwähnung.“3

Es werden also unterschieden: Fachkompetenz, Personale Kompetenz Wissen, Fertigkeiten, Sozialkompetenz, Selbständigkeit.

Dabei finden sich im länderübergreifenden kompetenzorientierten Qualifikationsprofil für die Heilerziehungspflege die Darstellung der Fachkompetenzen in den Handlungsfeldern 1 bis 5, die Personalen Kompetenzen in der übergreifende Kompetenzdimension („Berufsidentität im Sinne einer Menschenrechtsprofession entwickeln“); am Lernort Fachpraxis werden dann die Fachkompetenzen und Personalen Kompetenzen im praktischen angeleiteten Handeln verknüpft und mit Hilfe einer kompetenzorientierter Didaktik vermittelt.

Das länderübergreifende kompetenzorientierte Qualifikationsprofil definiert das Anforderungsniveau des Berufes und enthält die Formulierung der beruflichen Handlungskompetenzen, über die eine qualifizierte Fachkraft verfügen muss, um den Beruf dem Anforderungsniveau entsprechend kompetent ausüben zu können. Die Ausbildung erfolgt auf dem Qualifikationsniveau 6 des DQR. Niveau 6 wird im DQR wie folgt definiert: Absolvierende auf Niveau 6 verfügen über „Kompetenzen zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld (…). Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexität und häufige Veränderungen gekennzeichnet.“ (Vgl. hierzu DQR 2011: 7)4

Das Qualifikationsprofil ergänzt die Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der KMK vom 07.11.2002 in der jeweils geltenden Fassung). Darüber hinaus verfolgt das Qualifikationsprofil das Ziel, die Anrechnung von an Fachschulen erworbenen Qualifikationen auf ein Hochschulstudium und umgekehrt zu ermöglichen.

Die Kompetenzbeschreibungen und Handlungsfelder beziehen sich auf den Auftrag zur Bildung, Teilhabe und Pflege von Menschen in behindernden Lebenssituationen aller Altersstufen nach dem Achten, Neunten, Elften und Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB VIII, IX, XI und XII).

Querschnittsaufgaben und Einsatzfelder

Die Querschnittsaufgaben in der Ausbildung befähigen Heilerziehungspfleger* innen, Menschen in behindernden Lebenssituationen in Bezug auf gesellschaftliche Teilhabe und Partizipation, Bildung und Pflege im Sinne einer „integrierten Multiprofessionalität“ zu assistieren und zu unterstützen. Die Ausbildung qualifiziert für den Einsatz in den folgenden Arbeitsfeldern: Kindertageseinrichtungen, Schulen (als pädagogische Mitarbeitende), Unterstützung im Wohnraum von Menschen in behindernden Lebenssituationen z.B. in der eigenen Wohnung, in Wohngruppen und Wohnheimen, Tagesförderstätten, Senioreneinrichtungen, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Sozialpsychiatrie.

Sie qualifiziert für die pädagogische und andragogische Arbeit mit Menschen aller Altersstufen in behindernden Lebenssituationen.

Theorie - Praxis

Ein wesentliches Merkmal der Fachschulausbildung ist der unmittelbare Theorie-Praxis-Bezug. Neben mindestens 2400 Stunden Theorie-Unterricht leisten die Fachschüler*innen Praktika mit einem hohen Stundenanteil. Im Gegensatz zu deutschen oder ähnlichen europäischen Bachelor-Studiengängen ist die Fachschulausbildung sehr auf die Praxis, d.h. anwendungsbezogen, ausgerichtet. Die in drei Sprachen (deutsch, englisch, französisch) vorliegenden Zeugniserläuterungen5 sind ein wichtiges europaweites Transparenzinstrument über die berufliche Handlungsfähigkeit.

Lebenslanges Lernen

Neben der Qualifizierung in der Fachschule bietet ein institutionalisiertes, gut ausgebautes System der Weiterbildung nach der Ausbildung die Möglichkeit, Kompetenzen für spezielle oder neue Aufgaben der qualifizierten Assistenz und Unterstützung in Bezug auf Teilhabe, Partizipation, Bildung und Pflege von Menschen in behindernden Lebenssituationen zu erwerben. Die in dem Qualifikationsprofil beschriebenen Kompetenzen sind für die spezifische Umsetzung in den Ländern verbindlich.

Behinderung wird neu gedacht

Die Sichtweise auf Menschen in behindernden Lebenssituationen hat sich in den letzten Jahrzehnten zunehmend verändert. Es hat ein Perspektivwechsel stattgefunden. Besonders ausgeprägt zeigt sich dieser in den Disability Studies: Behinderung wird neu gedacht, auch gerade aus der Sicht von Menschen/ Wissenschaftler*innen mit Behinderung, die eine gesellschaftskritische Perspektive auf Behinderung einnehmen. Aus gesellschaftspolitischen und kulturellen Gründen gilt „Behinderung“ nach wie vor als Ausnahmezustand, gerade auch in Abgrenzung zur „Normalität“. Der in diesem Qualifikationsprofil genutzte Begriff „Menschen in behindernden Lebenssituationen“ soll begrifflich deutlich machen, dass Menschen aufgrund ihrer Beeinträchtigungen an gesellschaftlicher Teilhabe und politischer Partizipation sowie an Bildungsangeboten behindert werden. „Menschen in behindernden Lebenssituationen“ werden nicht als zu integrierende Minderheit, sondern als integraler Teil von Kultur und Gesellschaft und kulturelle Bereicherung verstanden.

Paradigmenwechsel mündet in Rechtsgrundlage

Der stattgefundene und stattfindende Paradigmenwechsel findet seinen Niederschlag in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die UN-BRK als Bundesgesetz stellt „den Menschen mit Behinderung“ als Träger unveräußerlicher Rechte in den Mittelpunkt der Betrachtung. In Folge dessen hat es auch Veränderungen des Berufsverständnisses von der fürsorgenden Betreuung zu Begleitung, Unterstützung und qualifizierten Assistenz gegeben, die sich in der Ausbildung niederschlagen. Das Berufsbild Heilerziehungspflege entwickelt sich also im Sinne einer Menschenrechtsprofession6 weiter. Die UNBRK, die UN-Menschenrechtskonvention, die UN-Kinderrechtskonvention und die UN- Frauenrechtskonvention sind Grundlagen der ethischen Orientierung für Ausbildung und Beruf. Der Leitgedanke der Inklusion findet sich in schulinternen Prozessen, im Curriculum und in der fachpraktischen Ausbildung wieder. Der Blick auf den Menschen und seine Würde steht im Mittelpunkt. Ein Kernthema ist dabei die Auseinandersetzung mit Diversität. Dieses umfasst zum Beispiel die soziokulturelle Prägung, religiöse Erfahrungen, sexuelle Orientierungen, Geschlechtergerechtigkeit (Gender), Lebensalter und Behinderung.

Eine ethische Haltung entwickeln

Die Fachschulen vermitteln darüber hinaus u.a. Kenntnisse über Macht, strukturelle Gewalt und Recht und machen Angebote, damit die Fachschüler* innen eine ethische Haltung im Sinne der UN-BRK entwickeln.

Im Sinne der UN-BRK steht Inklusion als gesellschaftliche Teilhabe und Partizipation im Mittelpunkt der Ausbildung. Im Fachschulunterricht werden eine ganzheitliche Pädagogik und Andragogik vermittelt, die auf Besonderheiten der Zielgruppe(n) Rücksicht nimmt. Bildung im umfassenden Sinn und pflegerische Unterstützung sind ein Ausdruck dieser Ganzheitlichkeit. (Versorgung/ Anregung/Stimulation von Geist und Körper). Die Fachkräfte unterstützen auf der Basis einer personenzentrierten Haltung und sozialräumlichen Handlungskompetenz die Selbstwirksamkeit der Menschen in behindernden Lebenssituationen.

Widersprüche erkennen und aushalten

In einer inklusiven Gesellschaft gehört jeder Mensch ganz natürlich dazu, egal ob am Arbeitsplatz, beim Wohnen, in der Schule, bei Bildungsangeboten oder in der Freizeit. Inklusion bedeutet gemeinsam unterschiedlich zu sein. Diese Grundidee von Inklusion in einer aussondernden Gesellschaft angehenden Fachkräften zu vermitteln, stößt auf Schwierigkeiten. Überall sind gesellschaftliche Mechanismen von Ausgrenzung zu beobachten und zu reflektieren. Den Gedanken von Inklusion dennoch in die Praxis umzusetzen, erfordert ein hohes Maß fachlicher, sozialer und personaler Kompetenzen. Inklusive Strukturen trotz aller Barrieren zu implementieren und das Bewusstsein für gesellschaftliche Teilhabe und Partizipation von Menschen in behindernden Lebenssituationen im Kolleg*innenkreis und sozialen Umfeld zu schaffen, verlangt von der Fachkraft ein hohes Maß an Frustrationstoleranz. Menschen in behindernden Lebenssituationen als integralen Bestandteil von Gesellschaft und Kultur zu sehen und für diese Sichtweise innerhalb eines Gemeinwesens um Unterstützung zu werben und sich dauerhaft auf den Weg in eine inklusive Gesellschaft zu begeben, ist ein Auftrag von Heilerziehungspfleger*innen. Dieser Prozess erfordert innere Überzeugung, Ausdauer und Beharrlichkeit und benötigt Resilienz und Empowerment bei Berufsangehörigen.

Handlungsfelder sind fließend

Die Trennung der Kompetenzen und Inhalte in verschiedene Handlungsfelder ist theoretisch konstruiert und ist der Versuch, die komplexe Berufswirklichkeit darzustellen. In Folge waren im Entstehungsprozess nicht alle Begriffe trennscharf zuordenbar, Überschneidungen und Doppelungen zwischen den Handlungsfeldern sind erkennbar. Die Vernetzung zwischen den Handlungsfeldern ist gewünscht und gewollt und soll zur Vernetzung des Denkens und Handelns anregen.

Berufsbezeichnung

Die Berufsbezeichnung „Heilerziehungspfleger*in“ bedarf dringend einer Veränderung. Schon seit längerem fordern insbesondere Selbstvertreter*innen eine Änderung, da sie die Bezeichnung „Heilerziehungspflege“ als diskriminierend und stigmatisierend empfinden. Die bestehende Berufsbezeichnung ist für Nicht-Insider weder attraktiv noch verständlich. Im Begriff „Heilerziehungspflege“ spiegelt sich ein veraltetes, überwundenes Verständnis der professionellen Unterstützung von Menschen in behindernden Lebenssituationen wider. Er steht nicht im Einklang mit den Aussagen der UN-BRK. Eine attraktive Berufsbezeichnung spricht neue Zielgruppen als Bewerber*innen an, vermittelt ein positives Image, unterstützt die berufliche Identifikation und stellt die Arbeit mit Menschen in behindernden Lebenssituationen in seiner Vielfalt und seiner Fachlichkeit dar.

Berufsidentität im Sinne einer Menschenrechtsprofession entwickeln

Übergreifende Kompetenzdimension

Menschenrechtsprofession

Menschen haben das Recht, in ihrem Handeln Selbstwirksamkeit zu erleben, als gleichberechtigte Bürger*innen wahrgenommen und akzeptiert zu sein und ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Diese Selbstwirksamkeit und Akzeptanz wird Menschen in behindernden Lebenssituationen immer wieder vorenthalten. Heilerziehungspflege versteht sich als Menschenrechtsprofession. Darunter verstehen wir, dass durch professionelles Tun „entrechtete“ Menschen in behindernden Lebenssituationen in ihrem Recht und ihrem Willen nach Zugang zu und Teilhabe an allen Lebensbereichen unterstützt werden. Die Ideen der Inklusion und der Personenzentrierung sind dabei handlungsleitend.

Kriterien für professionelles Handeln im sozialen Bereich

Dabei erfordert professionelles Handeln von Heilerziehungspfleger*innen in den verschiedenen Arbeitsfeldern Kompetenzen der selbständigen Bearbeitung von komplexen fachlichen Aufgaben. Heilerziehungspflegerisches Handeln setzt deshalb neben Fachkompetenzen ausgeprägte personale Kompetenzen voraus, die nach DQR die Bereiche Sozialkompetenz und Selbständigkeit umfassen.

Die Entwicklung einer angemessenen professionellen Haltung ist ein wesentliches Ziel im Ausbildungsprozess, denn die Qualität der professionellen Beziehungs- und Bildungsarbeit von Heilerziehungspfleger*innen in den verschiedenen Arbeitsfeldern kann nur durch die Weiterentwicklung von Sozialkompetenzen und Selbständigkeit der Fachschüler*innen im Rahmen der Ausbildung erreicht werden. Dabei sind Kompetenzen im Bereich einer barrierefreien Kommunikation erforderlich. Diese ermöglichen die Gestaltung einer ressourcenorientierten Interaktion mit Menschen in der gesamten Lebensspanne. Das eigene professionelle Handeln wird dabei im Prozess der Ausbildung an den Lernorten Fachschule und Fachpraxis im Handeln und durch die Reflexion der beruflichen Praxis weiterentwickelt.

Am Lernort Fachpraxis werden die Fertigkeiten und Wissensbestände erprobt und angewendet, kritisch bewertet, ergänzt und erweitert. In der Beschreibung von Wissen und Fertigkeiten in den Handlungsfeldern sind Bezüge zu Methodenkompetenz, Sozialkompetenzen und Selbständigkeit enthalten.

Sozialkompetenz

Die Heilerziehungspfleger*in

  • ist der Welt, sich selbst und Mitmenschen gegenüber offen, neugierig, aufmerksam und tolerant
  • nutzt und stärkt die demokratischen Grundwerte der Gesellschaft
  • versteht und akzeptiert Vielfalt und Komplexität gesellschaftlicher Lebenslagen und erlebt diese als Bereicherung
  • respektiert und beachtet Diversität und Komplexität in sozialen Kontexten und bejaht diese als Quelle von Lernerfahrungen und als Möglichkeit der Initiierung und Mitgestaltung von partizipativen Bildungs-, Unterstützungs- und qualifizierten Assistenzprozessen
  • wirkt als Fachkraft unter anderem mit bürgerschaftlich Engagierten an der Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens mit
  • begegnet Menschen mit einer ressourcenorientierten Grundhaltung
  • hat die Fähigkeit zur Rekonstruktion von Subjektlogik und versucht (schwieriges) Verhalten einer Person als die zurzeit bestmögliche Lösungsstrategie zu erkennen
  • pflegt einen Kommunikationsstil auf der Grundlage wechselseitiger Anerkennung und Wertschätzung
  • respektiert die Vielfalt von Zielen und Werten in der Bildung und weiß um deren Bedeutung
  • handelt aktiv gegenüber ausgrenzenden Strukturen
  • ist in der Lage, professionelle Beziehungen aufzubauen und zu gestalten
  • weiß um die Bedeutung emotionaler Bindungen und sozialer Beziehungen
  • orientiert sich in der Arbeit an der Expertise der “Experten in eigener Sache“
  • unterstützt Menschen bei der Entwicklung eines positiven Selbstkonzeptes und ihrer Persönlichkeit
  • ist sensibel für Interessen und Willensäußerungen der Menschen in behindernden Lebenssituationen
  • fördert die Bereitschaft, eigenverantwortlich und nachhaltig Probleme zu erkennen und zu lösen
  • leitet Gruppen verantwortlich
  • arbeitet vorausschauend initiativ und selbständig im Team
  • ist sensibel für Diskriminierungsformen und Diskriminierungsrisiken
  • weiß um die Bedeutung gleichberechtigter Teilhabechancen
  • identifiziert Barrieren und wirkt an deren Überwindung mit
  • kooperiert interdisziplinär und initiiert Netzwerke im Sozialraum

 

Selbständigkeit

Die Heilerziehungspfleger*in

  • erkennt und reflektiert die Subjektivität von Wahrnehmung im Spannungsfeld von Selbst- und Fremdwahrnehmung
  • ist sich der Wirkung der eigenen Person auf andere Menschen bewusst
  • handelt bewusst in der eigenen beruflichen Rolle
  • reflektiert die biographischen Anteile des eigenen Handelns und zieht entsprechende Schlussfolgerungen für die Entwicklung der eigenen beruflichen Identität
  • hat die Bereitschaft zur Überprüfung eigener Werte, Normen und Stereotype auf der Grundlage einer stetigen Reflexion und Auseinandersetzung mit den eigenen kulturellen, sozialen, religiösen etc. Prägungen
  • entwickelt eine menschenrechtsorientierte Haltung, kann diese prozessorientiert reflektieren und Erkenntnisse argumentativ vertreten
  • lässt sich auf offene und partizipative Arbeitsprozesse ein und kann mit komplexen Anforderungen und häufigen Veränderungen im beruflichen Handlungsfeld umgehen
  • agiert bewusst im Spannungsfeld zwischen regelgeleitetem Handeln und individuellen und situativen Erfordernissen
  • erfüllt berufstypische Anforderungen und gestaltet Tätigkeiten in verschiedenen Arbeitsfeldern nachhaltig
  • versteht die Entwicklung der eigenen Professionalität als lebensbegleitenden Prozess
  • entwickelt die Berufsrolle des HEP im Sinne einer Menschenrechtsprofession weiter

Prozesse der Unterstützung und qualifizierten Assistenz

Handlungsfeld 1

Prozesse der Unterstützung in verschiedenen Lebensphasen, in individuellen Lebenslagen und Lebenswelten initiieren und fördern

Inhalt dieses Handlungsfeldes ist es, Menschen in behindernden Lebenssituationen in ihren persönlichen Lebensqualitätsvorstellungen und Teilhabewünschen personen-, stärken-, sozialraum- und ressourcenorientiert zu begleiten. Dazu ist es notwendig, die Besonderheiten verschiedener Lebensphasen, individueller Lebenslagen und Lebenswelten zu beobachten und unter fachtheoretischen Gesichtspunkten zu analysieren und Entwicklungspotentiale im Sinne einer Prävention bzw. Kompensation anzuregen. Entwicklung verläuft dabei individuell und unterschiedlich, in einer breiten Diversität und findet in der Regel unter erschwerten Bedingungen statt. Alle Entwicklungsbereiche werden in ihrer gesamten Breite vertieft und umfassend beachtet und in pädagogisch-andragogisches Handeln integriert. Dazu verfügen Heilerziehungspfleger* innen über eine breite und vertiefte Wahrnehmungskompetenz.
Ausgehend von den individuellen Lebenssituationen der begleiteten Menschen werden diese in ihren Lebensqualitätsvorstellungen unterstützt. Im Sinne der Inklusion als Haltung werden die begleiteten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in der Ausübung ihrer Rechte und in der Teilhabe an der Gesellschaft unterstützt.

Bildung wird als lebensbegleitender Prozess verstanden, der darauf abzielt, Lebenswirklichkeiten zu verstehen und darin kompetent handlungsfähig zu sein. Vertiefte Kenntnisse über Gruppenprozesse sowie die Anwendung der Gruppenarbeit als klassische Methode der Sozialen Arbeit sind wesentliche Grundlagen heilerziehungspflegerischen Handelns.

Bindung und Beziehung werden als zentrale und zu gestaltende Elemente von Entwicklung erkannt. Dabei greifen Heilerziehungspfleger*innen auf fachwissenschaftlich fundiertes integriertes Wissen zurück und berücksichtigt aktuell bedeutsame Instrumente, Empfehlungen und (juristische) Konventionen.

Wissen

Die Heilerziehungspfleger*in hat ein breites und vertieftes Fachwissen

  • über Lebensqualitätskonzepte
  • über Teilhaberechte, -möglichkeiten und -prozesse
  • zu verschiedenen Perspektiven behindernder Lebenssituationen (z.B. medizinisches Modell, soziales Modell, ICF)
  • zu Inklusion und Teilhabe aus verschiedenen Perspektiven und in der Lebensspanne
  • über Personen-, Stärken-, Sozialraum- und Ressourcenorientierung
  • über Logiken von Institutionen
  • zu Entwicklungstheorien auch unter erschwerten Bedingungen
  • über pädagogisch-andragogische Methoden
  • zu verschiedenen (reform-)pädagogischen Ansätzen
  • über soziologische Lebenslagenkonzepte und verschiedene Lebensweltkonzepte, über Lebensweltorientierung als Voraussetzung von Inklusion und Teilhabe
  • zu Beobachtungs- und Analysemethoden in der Begleitung von Menschen
  • zu Diversität
  • zu Entwicklungsbereichen, deren Diagnostik und deren gezielter pädagogisch-andragogischer Förderung
  • über Bildungsprozesse und deren didaktisch-methodischer Gestaltung
  • über Gruppenprozesse sowie über die Anwendung der Gruppenarbeit als klassische Methode der sozialen Arbeit
  • über Bindungsprozesse und Beziehungsmuster
  • zu Instrumenten, Empfehlungen und (juristischen) Konventionen

Fertigkeiten

Die Heilerziehungspfleger*in ist in der Lage

  • Lebensqualitätsvorstellungen von Menschen in behindernden Lebenssituationen zu erfassen und darauf aufbauend Handlungskonzepte zu entwickeln
  • Interessen, Kompetenzen und Ressourcen der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen wahrzunehmen und zu erkunden
  • Beziehung zu gestalten
  • Identitätsbildungsprozesse in den verschiedenen Lebensabschnitten bei sich wandelnden Anforderungen professionell zu unterstützen
  • Menschen in behindernden Lebenssituationen bei der Ausübung ihrer Rechte im Sinne einer inklusiven Haltung zu begleiten
  • Teilhaberechte, -möglichkeiten und -prozesse fachlich fundiert zu begleiten
  • Begleitung von Menschen in behindernden Lebenssituationen in ihrer Diversität fachlich fundiert personen-, stärken-, sozialraum- und ressourcenorientiert auszurichten
  • mit Hilfe von pädagogisch-andragogischen Methoden Menschen in Entwicklungsprozessen auch unter erschwerten Bedingungen zu begleiten
  • didaktisch-methodische Bildungsprozesse vor dem Hintergrund einer pädagogisch-optimistischen Haltung zu unterstützen
  • Gruppenprozesse ziel- und prozessorientiert zu moderieren
  • über kreative Zugänge (Musik, Bewegung, Kunst) Ausdrucks- und Kommunikationswege zu ermöglichen
  • sich mit aktuellen Entwicklungen kritisch auseinanderzusetzen und diese in eigenes Handeln zu integrieren
  • Transitionen systematisch aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse und konzeptioneller Vorstellungen zu gestalten, Bindungsmuster zu berücksichtigen und ihre/seine fachlichen Kompetenzen in Zusammenarbeit mit anderen weiterzuentwickeln
  • eigenes Handeln sozialräumlich auszurichten (also z.B. Zugänge zu Orten, Akteuren und Institutionen erschließen, mit Schlüsselpersonen in Kontakt treten, sich am Willen des Menschen orientieren, die Entwicklung von Eigeninitiative unterstützen, Ressourcen der Person und des Sozialraums erkennen, zielgruppenübergreifende Kooperationen entwickeln, wichtige Gremien und Arbeitsgruppen im Sozialraum kennen und sich dort engagieren)
  • Konflikte zu erkennen, zu analysieren und die Menschen in der selbstständigen Bewältigung der Konflikte zu unterstützen
  • mithilfe eines breiten methodischen Spektrums pädagogische Aktivitäten partizipatorisch zu planen, zu begleiten und angemessen zu steuern
  • Menschen als Subjekte der eigenen Entwicklung zu sehen und sie in der Gestaltung eines positiven Selbst- und Lebensentwurfes zu unterstützen, dies geschieht auf der Grundlage verantwortungsvoller Zusammenarbeit mit ihnen und im Team
  • Kommunikation alters- und entwicklungsgemäß zu gestalten und sich dabei an den spezifischen Fähigkeiten und Ressourcen der Kommunikationspartner zu orientieren

Entwicklung, Bildung und Pflege

Handlungsfeld 2

Entwicklungs-, Bildungs- und Pflegeprozesse partizipatorisch und teilhabeorientiert planen, durchführen und reflektieren

Entwicklungs-, Bildungs- und Pflegeprozesse sind Kernprozesse in der Begleitung von Menschen in behindernden Lebenssituationen. Die Besonderheit der Heilerziehungspflege besteht in der Verknüpfung und Untrennbarkeit dieser drei Prozesse. Dabei versteht Heilerziehungspflege die Begriffe wie folgt:

Entwicklung
Jeder Mensch verfügt über das Potential zur Entwicklung. Entwicklung ist Wachstum, Reifung und Lernen. Der/die Heilerziehungspfleger*in begleitet diese lebenslang stattfindenden Prozesse und versucht, Zugänge zu Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen.

Bildung
„Bildung ist die produktive Verarbeitung von Informationen, die subjektiv für das Individuum bedeutungsvoll sind. Bildungsprozesse erfordern die Selbstaktivität des sich bildenden Menschen und befähigen ihn zur Gestaltung des eigenen Lebens (Empowerment). Bildungsprozesse verwirklichen sich meist interaktiv. Durch sie nimmt die Person die Umwelt in Besitz und macht die allgemeine Welt zu ihrer individuellen Welt und erweitert sie. (…) Die Heilerziehungspflegerin assistiert, unterstützt und ermutigt (…) Bildungsprozesse in allen Lebensphasen.“7

Pflege
„Die emotionalen, sozialen, somatischen und kognitiven Bedürfnisse einer Person sind ein unteilbares Ganzes. (…) Heilerziehungspflegerinnen verstehen Pflege als konzeptionelle, lebensaltersbezogene, entwicklungsbezogene, wissensgeleitete und integrierte professionelle Dienstleistung. Pflege ist ein kommunikativer Prozess und Beziehungsarbeit, Hilfe zur Selbsthilfe, Grundlage und Bestandteil der Entwicklungsförderung. Dieses Pflegeverständnis aktualisiert sich in jeder sozialen Handlung und zwischenmenschlichen Begegnung.“

Heilerziehungspfleger*innen arbeiten auf der ganzheitlichen Grundlage eines fachwissenschaftlich vernetzten Verständnisses von Entwicklung, Bildung und Pflege. Dabei ist der Mensch in behindernden Lebenssituationen Akteur des eigenen Entwicklungs-, Bildungs- und Pflegeprozesses. Bei diesem Gesamtprozess ist Teilhabe die Zielperspektive.

Wissen

Die Heilerziehungspfleger*in hat ein breites und fundiertes Fachwissen zu verschiedenen Modellen, Begriffen und Theorien aus den Bereichen Bildung, Entwicklung und Pflege und der vorhandenen Bildungs-, Entwicklungs- und Pflegeprozesse und deren Vernetzung.

Im Themenfeld Bildung und Entwicklung verfügt die Heilerziehungspfleger* in über breites und fundiertes Fachwissen zu

  • Anthropologischen Grundlagen -die Frage nach dem Menschen:
    Pädagogische Anthropologie, Menschenbilder, der Mensch als Entwicklungs-, Lern-, und Beziehungswesen, beeinträchtigt sein - behindert werden: entsolidarisierende Anthropologien in Bezug auf Menschen in behindernden Lebenssituationen, psychologische Paradigmen im Hinblick auf menschliches Erleben und Verhalten
  • Bildung: und Erziehung:
    Erziehungswissenschaft, Pädagogik, Andragogik, Geragogik, Akkulturation, Enkulturation, Sozialisation, kritische Auseinandersetzung mit dem Begriff der Erziehung, Bildung, Lernen, Identität, Verhalten, Handlung, definitorische Abgrenzung von Erziehung und Bildung, das Ende des Erziehungsprozesses, Bedeutung und Problematik von Erziehungs- und Bildungszielen, Modelle zum Erziehungsprozess: Erziehung als pädagogischer Bezug, Verhaltensänderung, Symbolische Interaktion, konstruktivistischer Prozess
  • der sozialen Dimension von Bildung und Erziehung:
    Werte, Normen, Sinn zwischen Wandel und Konformität, soziale Rollen, Rollentheorie, Attributionsprozesse, intra- und intergruppale Prozesse sozialen Verhaltens, gesellschaftliche Konstruktion von Wirklichkeit, Struktur- und Funktionswandel der Familie, Herkunft, soziokultureller Hintergrund, Familien und Kinder mit Qualifizierte Assistenzbedarf, sozialökologische Perspektiven
  • der pädagogischen Beziehung:
    pädagogische Beziehungen in unterschiedlichen Lebensphasen, Bindungstheorien, Rollen im pädagogischen Kontext, Machtverhältnisse
  • der Idee des Menschen als Entwicklungswesen:
    Begriff der Entwicklung, Entwicklungstheorien, Wechselwirkung Anlage – Umwelt, systemische, interaktionistische Konzepte, Entwicklung von Persönlichkeit und Identität: eigenschaftsbasierte, psychodynamische, humanistische, soziale und kognitive Theorien, kognitive Prozesse im sozialen Kontext, Gedächtnis, soziale Intelligenztheorien, Moralentwicklung, sensorische Prozesse der Wahrnehmung, soziale Wahrnehmungsentwicklung, Sprachproduktion und Sprachverständnis, Sprachentwicklung, sozio- emotionale Entwicklung, Motivation, Emotion, Stress und Gesundheitspsychologie, Lernpsychologie, sexuelle Identität, Queer-Identitäten, Geschlechtsstereotype, motorische Entwicklung, Entwicklung aus der Sicht der Neurobiologie und der Gehirnforschung
  • individuellen Voraussetzungen und Ressourcen:
    pädagogische und heilpädagogische Perspektiven auf Menschen in behindernden Lebenssituationen, Begriff der Behinderung: Sichtweisen im Wandel, Behinderung als Mangel an Partizipation, Teilhabe und Teilgabe, Voraussetzungen und Ressourcen in den Bereichen Motorik, Kognition, Emotionalität, Kommunikation, Wahrnehmung, Verhaltenssteuerung, Emotionsregulation, Resilienz
  • Entwicklungsmöglichkeiten und entsprechenden Qualifizierte Assistenzbedarfen:
    Beobachtungsformen, Beobachtungsfehler, Lebenswelt- und Bedürfnisanalyse, Syndromanalyse, individuelle Entwicklungsplanung, Teilhabeplanung, Persönliche Zukunftsplanung, Biografiearbeit, psychotherapeutische Hilfen und deren Bedeutung im Alltag: Verhaltenstherapie, kognitive, psychodynamische, humanistische, systemische Therapie
  • der Begleitung über die Lebensspanne:
    frühkindliche Bildung, Elementarpädagogik, Erziehung und Bildung im Kinder- und Jugendalter, Schulpädagogik, Aufgaben in der ambulanten und stationären Jugendhilfe, Andragogik, Begleitung und Qualifizierte Assistenz im Lebensalltag bzw. in unterschiedlichen Lebensweltbereichen, Erwachsenenbildung, Modelle des Alterns, Altersidentität, Altersageismen, Abbauprozesse und Lebensqualität, Erschließung neuer Aufgaben- und Sinnzusammenhänge, Transitionen
  • der Initiierung und Begleitung von Bildungsprozessen:
    verschiedene Bildungstheorien und entsprechende didaktische Modelle, Lebensweltanalyse, Ressourcen- und Bedürfnisorientierung, Planung und Organisation von Bildungsqualifizierte Assistenz, verschiedene didaktische Perspektiven: Bildungsangebote für Einzelpersonen, für Gruppen, für Zielgruppen, Bildungsprozessanalyse, Methoden der Evaluation, Projektarbeit, Grundlagen der Medienpädagogik, didaktische Aspekte von Medien, Digitalisierung von Lebenswelten Im Themenfeld Pflege verfügt die Heilerziehungspfleger*in über breites und fundiertes Fachwissen zu:
  • sozialer, interaktionistischer und personenbezogener Begleitung und Pflege:
    Pflege als lebensweltorientierter Bildungsprozess, Pflege als ganzheitlicher Prozess, pflegerische Grundhaltung, professionelle Beziehung, Nähe und Distanz, Bedeutung der Kommunikation, Qualifizierte Assistenz, Beratung, Anleitung, Pflegerituale
  • pflegewissenschaftlichen Grundlagen auf der Basis von teilhabeorientierter Pflege:
    Gesundheitswissenschaften in Theorien und Konzepten z.B. Salutogenese, Prävention, Gesundheitsförderung, Gesundheitserziehung, gesundheitsförderliches Milieu, ausgewählte Pflegetheorien, Pflegeprozess, Expertenstandards, Pflegestandards, Konzepten von Gesundheit, Krankheit, Behinderung, Compliance – Non-Compliance, Recovery
  • sozialen und kulturellen Aspekten pflegerischen Handelns:
    systemisches Denken in der Pflege, kultursensible Pflege, interkulturelle Kompetenz, Aspekte der Pflege von Menschen in ihren individuellen Lebenssituationen, Alter und Pflegebedarf, geriatrische Pflege, beziehungsorientierte Pflege, Selbstbestimmung und Lebensqualität, Sozialisation pflegerischer Maßnahmen, Sozialraumorientierung
  • Pflegehandlungen:
    Grundlagen der Pflege, z.B. Körperpflege, Begleitung und Pflege bei spezifischen Voraussetzungen, Grundlagen der Hygiene, Beobachtung und Wahrnehmung , spezifische Pflege-Dokumentation, Prophylaxen, gesundes Arbeiten in der Pflege, ausgewählte Konzepte im Rahmen von Pflegehandlungen, z.B. Kinästhetik, Basale Stimulation, Basale Kommunikation, Pflege in spezifischen Lebenssituationen, wie Pflege in Veränderungs- und Krisensituationen, Palliativpflege, Beratung und Aufklärung, allgemeine Medikamentenlehre, Erste Hilfe/Notfallmaßnahmen, gesetzliche Grundlagen
  • Anatomie/Physiologie/Pathologie anhand der Organsysteme: Organsysteme:
    Haut, Blut und Immunsystem, Herz- und Kreislaufsystem, Atmungssystem, Sinnesorgane, Verdauungssystem, Nieren und ableitende Harnwege, Bewegungsapparat, Nervensystem, Hormonsystem, Geschlechtsorgane
  • Neurologie:
    Neurologische Krankheitsbilder: Epilepsie, Demenz, Spastik, Morbus Parkinson, Apoplex, ICP, Autismus-Spektrum-Störungen, Multiple Sklerose, medizinische Aspekte intellektueller Entwicklung, prä-, peri- und postnatale Ursachen und die Folgen für Entwicklungsdiskrepanzen, autosomale und gonosomale Aberrationen
  • Psychiatrie:
    Elemente des psychischen Befundes, Psychopharmakologie, Geschichte und Entwicklung der (Sozial-)Psychiatrie, Formen der psychiatrischen Unterstützung: Stationär, teilstationär, ambulant, forensisch, aktuelle Sichtweise psychiatrischer Erkrankungen: Diathese, Vulnerabilitäts- Stress-Modell, biopsychosoziales Modell, Möglichkeiten der Behandlung: Medikamentöse Therapie, physikalische Therapie, Psychotherapie, Sozio- bzw. Milieutherapie, intellektuelle Entwicklung aus psychiatrischer Perspektive, psychiatrische Krankheitsbilder: Klinisches Bild, Entstehungsbedingungen, Klassifikation, Möglichkeiten der Intervention, Aggression und Gewalt im Rahmen akuter psychiatrischer Zustandsbilder, Deeskalation, Perspektive Psychiatrie-Erfahrener

Fertigkeiten

Die Heilerziehungspfleger*in ist in der Lage

  • unter zu Hilfenahme eines sehr breiten Spektrums an Methoden Bildungsangebote, Entwicklungsbegleitung und Pflegeprozesse zu gestalten und dabei individuelle Voraussetzungen der begleiteten Menschen mit den Zielen Partizipation und Teilhabe zu berücksichtigen
  • die Inhalte aus den entsprechenden Fachdisziplinen im praktischen Handeln ganzheitlich zu vernetzen
  • aufgrund rechtlicher Grundlagen in der Begleitung und qualifizierten Assistenz in den Bereichen Bildung, Entwicklung und Pflege zu handeln
  • Bildungs- und Pflegekonzepte gemeinsam im Team zu entwickeln, umzusetzen und kritisch zu reflektieren
  • selbstbestimmte partizipative Bildungs-, Entwicklungs- und Pflegeprozesse auf der Grundlage einschlägiger Theorien zu initiieren, zu arrangieren und zu unterstützen
  • Pflege als Bildungsprozess auf der Basis aktuellen Fachwissens zu planen, durchzuführen und zu evaluieren
  • die jeweiligen Abhängigkeits- und Machtverhältnisse in der Begleitung von Entwicklungs-, Bildungs- und Pflegeprozessen zu erfassen und innerhalb dieser verantwortungsbewusst und professionell zu handeln
  • die Mitwirkung (Compliance) in Entwicklungs-, Bildungs- und Pflegeprozessen aktiv zu unterstützen.

Kommunikation und Beziehung

Handlungsfeld 3

Kommunikation und Beziehungen in den jeweiligen Arbeitsfeldern professionell gestalten

Die kommunikativen Anforderungen in der Heilerziehungspflege sind sehr breit gefächert. Kommunikation findet in sich ständig verändernden Situationen, in unterschiedlichen kulturellen und sozialen Kontexten, auch unter schwierigen Bedingungen statt.

Die Zielgruppe der Kommunikation ist von Diversität gekennzeichnet: Dazu zählen unterschiedliche Personengruppen in vielfältigen Kontexten und mit verschiedenen Kommunikationsvoraussetzungen (Menschen in behindernden Lebenssituationen und deren Angehörige, Mitarbeiter*innen, Kolleg*innen, Vorgesetzte, Behördenvertreter*innen, Sozialraumvertreter*innen). Dabei werden kommunikative Kompetenzen im Rahmen professioneller Beziehungen mit Fachpersonen in komplexen Team- und Gruppenprozessen genauso entwickelt, wie basale Kommunikationsformen mit Personen, deren Ausdrucksfähigkeit stark auf die Interpretation des Gegenübers angewiesen ist. Kommunikation und Beziehung werden als Prozesse verstanden und mit Einzelnen oder mit Gruppen lösungsorientiert angelegt.

Kommunikation und professionelle Beziehungsgestaltung sind eng verwoben und finden auf unterschiedlichen Kanälen statt. Die professionelle Rolle wird erkannt und reflektiert. Heilerziehungspfleger*innen analysieren und gestalten kontextabhängig berufliche kommunikative Situationen und Beziehungen im direkten Kontakt mit Menschen mit Unterstützungsbedarf, in der indirekten Begleitung, im institutionellen Rahmen und im sozialräumlichen Kontext. Heilerziehungspfleger* innen reflektieren dabei kritisch Abhängigkeits- und Machtverhältnisse in Kommunikations- und Beziehungssituationen und wissen um verschiedene Wirklichkeitskonstruktionen und Rollenkonstellationen.

Wissen

Die Heilerziehungspfleger*in hat ein breites und vertieftes Fachwissen

  • über verschiedene Kommunikations- und Beziehungsmodelle
  • über die Bedeutung von Beziehungen für den Menschen als soziales Wesen und dessen Biographie
  • über die Bedeutung von Sprache und verschiedene Ausdrucksmöglichkeiten
  • zu Modellen und Methoden der Gesprächsführung
  • zu Gesprächstechniken einer konstruktiven Rhetorik und deren Einsatzmöglichkeiten im Berufsalltag
  • über Prinzipien von Koordinierungs- und Kooperationsgesprächen
  • über die Struktur und Methoden von Kritikgesprächen und Feedbackmethoden
  • über Methoden des Konfliktmanagements
  • zu Erklärungsmodellen für Team- und Gruppenprozesse
  • zu Modellen und Analysemethoden der Gruppendynamik
  • über Formen und Methoden der Teamarbeit und -entwicklung
  • über Methoden der Erwachsenenbildung
  • über Rollenkompetenz und Rollenbewusstsein, über Rollenkonfliktmodelle und konstruktive Lösungsformen
  • über Abhängigkeit und Macht im beruflichen Kontext
  • zu Kommunikationsprozessen in Machtverhältnissen
  • zu verschiedenen Wirklichkeitskonstruktionen

Fertigkeiten

Die Heilerziehungspfleger*in ist in der Lage

  • kontextabhängig berufliche kommunikative Situationen und Beziehungen mit Hilfe verschiedener Modelle zu analysieren
  • Begegnungs- und Beziehungssituationen dialogisch, wertschätzend, konstruktiv und professionell zu gestalten
  • Menschen in behindernden Lebenssituationen und Klienten im sozialpsychiatrischen Kontext kommunikativ unterstützend zu begleiten und dabei bedarfsabhängig unterschiedliche kommunikative Unterstützungssysteme zu nutzen
  • professionell zu beraten
  • aktiv und verantwortlich Kommunikation in Expertenteams, Organisationen und mit Bezugspersonen und -gruppen in unterschiedlichen Netzwerken und im Sozialraum zu initiieren und Begegnungskultur zu ermöglichen
  • Dynamik in Team- und in Gruppenprozessen zu erfassen
  • aktiv Techniken der Moderation und Gesprächsführung prozessfördernd mit Menschen in behindernden Lebenssituationen, Team- und Gruppensituationen und im Netzwerk einzusetzen
  • Fachsprache zu verstehen und anzuwenden
  • professionelle Kommunikationsformen in Wort und Schrift (Protokoll, Geschäftsbrief, etc.) anzuwenden
  • Medien zu nutzen
  • Fachliteratur zu verwenden
  • Abhängigkeits- und Machtverhältnisse in Kommunikations- und Beziehungssituationen zu reflektieren und angemessene Kommunikationsformen zu nutzen

Sozialraum und Netzwerke

Handlungsfeld 4

Im Sozialraum und mit Netzwerken kooperieren und Übergänge gestalten

Menschen bewegen sich in Sozialräumen und bilden Netzwerke. Heilerziehungspfleger* innen nehmen Sozialräume wahr und unterstützen Menschen in Vernetzungsprozessen. Dabei ist es ihre Aufgabe, Menschen im Sozialraum eigenverantwortlich selbstbestimmt, ressourcen- und netzwerkorientiert zu begleiten. Ziel ist es, alle Beteiligten Prozesspartner*innen bei der Wahrnehmung ihrer Bürgerrechte zu stärken und das Engagement aller im Netzwerk zu fördern.

Ausgehend vom Verständnis der individuellen Lebenswelten von Menschen und deren Vorstellung von Lebensqualität, werden Teilhabe- und Selbstbestimmungsrechte verwirklicht. Inhalte dieses Handlungsfeldes sind die Auseinandersetzung mit behindernden Lebenssituationen als komplexe Interaktionsphänomene und verschiedene Sichtweisen des Konstrukts „Behinderung“.

Heilerziehungspfleger*innen analysieren, bewerten, gestalten und reflektieren eigenverantwortlich Prozesse im Rahmen von Inklusion und Teilhabe vor dem Hintergrund des Wissens über die Konstruktion von Netzwerken und Sozialräumen. Breite und integrierte soziologische, (heil-)pädagogische, politische und rechtliche Kenntnisse bilden die wissenschaftliche Basis des professionellen Handelns.

Wissen

Die Heilerziehungspfleger*in hat ein breites und vertieftes Fachwissen

  • über die Bedeutung des Sozialraums und von Netzwerken einschließlich ihrer politischen und rechtlichen Dimension
  • zur Analyse und Erschließung von Sozialräumen
  • über Teilhabe- und Selbstbestimmungsrechte
  • über Partizipation und Teilhabe aus verschiedenen Perspektiven
  • zur eigenen professionellen Rolle im Rahmen von Sozialraumorientierung und des Netzwerkens
  • über die Bedeutung selbstbestimmt handeln zu können und über erlernte Hilflosigkeit
  • über Ressourcenorientierung und Zielgruppenorientierung
  • über Bürgerrechte
  • über Lebenswelt und Lebensqualität
  • über behindernde Sozialraumsituationen
  • über unterschiedliche Einstellungen gegenüber dem Phänomen „Behinderung“
  • über Übergänge/Transitionen

Fertigkeiten

Die Heilerziehungspfleger*in ist in der Lage

  • Menschen netzwerkorientiert, ressourcenorientiert und personenzentriert im Sozialraum zu begleiten
  • die eigene Haltung als Begleiter*in von Menschen in Partizipations- und Teilhabeprozessen zu reflektieren
  • die Bedeutung von Bürgerrechten zu vermitteln
  • das Engagement aller im Netzwerk zu stärken
  • Menschen zu assistieren, sich aktiv gestaltend im Sozialraum zu bewegen, sich politisch zu beteiligen und Bürgerrechte und –pflichten wahrzunehmen
  • bei der Verwirklichung von Teilhabe- und Selbstbestimmungsrechten in der individuellen Lebenswelt von Menschen zu assistieren und Lebensqualitätsvorstellungen zu berücksichtigen
  • behindernde Sozialraumsituationen zu erkennen und perspektivisch zu verändern
  • soziologische, (heil-)pädagogische, politische, rechtliche Kenntnisse im Sozialraum anzuwenden
  • konkrete Methoden der Sozialraumorientierung anzuwenden

Team und Organisation

Handlungsfeld

Team- und Organisationsprozesse partizipatorisch gestalten

Inhalt dieses Aufgabenfeldes ist die konzeptionelle und organisatorische Gestaltung von Unterstützungs-Kontexten sowie die Entwicklung und die Begleitung von Teamprozessen.

Heilerziehungspfleger*innen übernehmen im Team Verantwortung für die Sicherung und partizipative Weiterentwicklung der Qualität ihrer Arbeit, ihrer Angebote und deren Arbeitsorganisation, sowie für deren Außendarstellung. Da sie in multiprofessionellen Teams arbeiten, sind vernetztes Denken und Handeln notwendig. Sie haben Kenntnisse über Leitung, Management, rechtliche Aspekte und Trägerstrukturen. Heilerziehungspfleger*innen verstehen betriebswirtschaftliche Vorgänge, handeln ökonomisch, ökologisch und dienstleistungsorientiert. Dabei handeln sie im Sinn der Lebensqualität von Menschen in behindernden Lebenssituationen und beachten das komplexe Spannungsfeld zwischen notwendiger Personenzentrierung und betriebswirtschaftlichen, rechtlichen, sozial-administrativen Aspekten. Heilerziehungspfleger* innen sind in der Lage mit anderen Professionen zusammenzuarbeiten und können gleichzeitig die Besonderheit der eigenen Kompetenzen selbstbewusst in Teams einbringen.

Heilerziehungspfleger*innen entwickeln die Kompetenz, Menschen mit Unterstützungsbedarf partizipatorisch an Team- und Organisationsprozessen zu beteiligen.

Wissen

Die Heilerziehungspfleger*in hat ein breites und vertieftes Fachwissen

  • zu Strukturen und Arbeitsweisen verschiedener Angebote der Eingliederungshilfe, der Kinder-und Jugendhilfe sowie anderer Fachdienste und Institutionen
  • zu Grundlogiken von Organisationen und Institutions-Kritik
  • über Grundzüge des Arbeits- und Tarifrechts
  • über die Rechtsgrundlagen und die Finanzierungsstrukturen von Unterstützungsleistungen
  • zur Leitbild-und Konzeptionsentwicklung im Team und in Unterstützungskontexten
  • über Konzepte der Qualitätsentwicklung
  • über konzeptionelle Ansätze zur partizipativen Gestaltung des Alltagslebens, insbesondere unter der Zielsetzung einer Integration von selbstbestimmter Pflege als Bildungsprozess
  • über Strukturen und Formen der Teamarbeit und der Teamentwicklung mit Elementen der Supervision, Methoden der Konfliktlösung, Konzepten für Zeitmanagement und der Selbstfürsorge
  • zu Leitungsaufgaben und Personalführung und –verantwortung
  • zu Personalentwicklung und Anleitung
  • über verschiedene Dokumentationsformen, Moderations- und Präsentationtechniken

Fertigkeiten

Die Heilerziehungspfleger*in ist in der Lage:

  • komplexe und sich häufig ändernde Arbeitsprozesse nach heilerziehungspflegerischen und organisatorischen Erfordernissen selbstständig zu planen und neue Lösungen zu erarbeiten
  • Konzepte der Qualitätsentwicklung zu implementieren und anzuwenden
  • personenzentrierte Bedarfsanalysen zu erheben
  • Leitbilder und Konzeptionen zu entwickeln
  • Bildungs- sowie Pflegekonzepte gemeinsam mit dem Team zu entwickeln, umzusetzen und kritisch zu reflektieren
  • konzeptionell qualifizierte Assistenz im Sinne der Lebensqualität von Menschen in behindernden Lebenssituationen zu planen
  • Veränderungen in den rechtlichen, finanziellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu analysieren und als Grundlage konzeptioneller Entscheidungen zu bewerten, lösungsorientiert und interdisziplinär zu gestalten
  • mit Hilfe eines breiten Spektrums an Methoden komplexe Probleme zu bearbeiten
  • die eigene Teamsituation zu reflektieren und zu analysieren, weiterzuentwickeln und ggf. Unterstützung zu organisieren
  • Experten-Teams, Gruppen oder Organisationen verantwortlich zu leiten
  • Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit relevanten Gruppen zu entwickeln, durchzuführen und zu evaluieren
  • Qualitätsmanagementverfahren umzusetzen
  • die fachliche Entwicklung anderer zu begleiten und zu unterstützen und dabei Ziele für Lern- und Arbeitsprozesse zu definieren, zu reflektieren und zu bewerten und Anleitungsprozesse nachhaltig zu gestalten
  • Dokumentations-, Präsentations- und Moderationstechniken lösungsorientiert anzuwenden

Lernort Fachpraxis unter Begleitung/ Verantwortung der Fachschule

Das Besondere der Fachschul-Ausbildung ist die enge Verknüpfung zwischen den Lernorten Fachschule und Fachpraxis. Die in den Handlungsfeldern an der Fachschule angelegten Kompetenzen finden am Lernort Fachpraxis ihre direkte Umsetzung, Erprobung und Vernetzung in komplexen Aufgaben. In der Umsetzung fachpraktischer Ausbildungsaufgaben unter Anleitung der Fachschule und im direkten Handeln im Praxisfeld findet auch eine finale Abrundung und Verbindung der Kompetenzbereiche Wissen/Fertigkeiten//Sozialkompetenz/ Selbständigkeit statt. Erst durch die Verbindung entsteht wirkliche Kompetenz. Unter Anleitung der Fachschule werden am Lernort Fachpraxis konkrete umfassende fachliche Aufgaben- und Problemstellungen geplant, bearbeitet und evaluiert. Durch die Praxisaufgaben erlernen Fachschüler*innen die Kompetenz zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen, die in ihrer Anforderungsstruktur von Komplexität und häufigen Veränderungen gekennzeichnet sind.

Dabei wird das breite und integrierte berufliche Wissen einschließlich der aktuellen fachlichen Entwicklungen auf Praxissituationen übertragen und in diesen mit dem Ziel angewendet, die Praxissituationen weiter zu entwickeln. Fachschüler*innen zeigen sich dabei auch an Schnittstellen mit anderen Bereichen kompetent und handlungsfähig.

Zum Einsatz kommt dabei das an der Fachschule entwickelte breite Spektrum an Methoden zur Bearbeitung komplexer Aufgaben. Fachschüler*innen sind in der Lage, Probleme zu erkennen, neue Lösungen zu erarbeiten und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Maßstäbe zu beurteilen, auch bei den im Arbeitsfeld der Heilerziehungspflege sich häufig ändernden Anforderungen.

Fachschüler*innen entwickeln die Kompetenz, in Expertenteams verantwortlich zu arbeiten und diese verantwortlich zu leiten und Teamarbeit aktiv zu gestalten. Durch Praxisaufgaben erlernen Fachschüler*innen die Kompetenz, komplexe fachbezogene Probleme und Lösungen gegenüber Fachleuten Lernort Fachpraxis unter Begleitung/ Verantwortung der Fachschule argumentativ zu vertreten und mit ihnen gemeinsam weiter zu entwickeln. Sie können dabei Ziele für Arbeits-, Bildungs- und Begleitprozesse definieren, reflektieren und bewerten und diese Prozesse eigenständig und nachhaltig gestalten.

Vernetzte Kompetenzen: Sozialkompetenz/Selbständigkeit/ Wissen/Fertigkeiten

Die am Lernort Fachschule erworbenen Kompetenzen werden im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung am Lernort Fachpraxis in konkrete angeleitete Lernsituationen übertragen. Ziel ist es, die Inhalte aus allen Handlungsfeldern vernetzt in Praxissituationen zu erfahren, zu erproben und zu reflektieren. Lernen wird dabei als dualer Prozess verstanden: Lernerfahrungen am Lernort Fachpraxis führen zu einer weiteren Fundierung der Inhalte aus den Handlungsfeldern des Lernortes Fachschule. So führen die Lernprozesse am Lernort Fachpraxis zu einer Verzahnung des Theorie- und Praxislernens. Sie tragen zur Entwicklung einer heilerziehungspflegerischen Handlungs- und Entscheidungskompetenz und beruflichen Identität bei.

Die übergreifende Kompetenzdimension „Berufsidentität im Sinne einer Menschenrechtsprofession entwickeln“ ist bei der Verknüpfung fachschulischen mit fachpraktischen Lernens in der Fachpraxis handlungsleitend und wird gleichzeitig weiter entwickelt und im Ausbildungsprozess permanent reflektiert und evaluiert.

Konkrete Inhalte für Praxislernsituationen ergeben sich aus den Inhalten der Handlungsfelder:

  1. Prozesse der Unterstützung und qualifizierten Assistenz
    Prozesse der Unterstützung in verschiedenen Lebensphasen, in individuellen Lebenslagen und Lebenswelten initiieren und fördern
  2. Entwicklung, Bildung und Pflege
    Entwicklungs-, Bildungs- und Pflegeprozesse partizipatorisch planen, durchführen und reflektieren
  3. Kommunikation und Beziehung
    Kommunikation und Beziehungen in den jeweiligen Arbeitsfeldern professionell gestalten
  4. Sozialraum und Netzwerke
    Im Sozialraum und mit Netzwerken kooperieren und Übergänge gestalten
  5. Team und Organisation
    Team- und Organisationsprozesse partizipatorisch gestalten

Die fachpraktische Ausbildung wird dabei in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern mit Schwerpunkten in den Bereichen Teilhabe, Bildung und Pflege gemäß des Ausbildungsplans der Fachschule durchgeführt.

Die Heilerziehungspfleger*in

  • verknüpft im fachpraktischen Handeln am Lernort Fachpraxis die personalen Kompetenzen (Sozialkompetenz und Selbständigkeit) aus der übergreifenden Kompetenzdimension „Berufsidentität im Sinne einer Menschenrechtsprofession entwickeln“ mit den Fachkompetenzen (Wissen und Fertigkeiten) aus den Handlungsfeldern 1 bis 5 und verfügt über ein umfassendes fachlich fundiertes Urteils- und Handlungsvermögen
  • plant, bearbeitet, steuert und evaluiert eigenverantwortlich fachliche Praxisaufgaben, Problemstellungen und Prozesse im gesamten Bereich von Teilhabe, Bildung und Pflege
  • handelt durch die kontinuierliche Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Inhalten einerseits und aktuellen Entwicklungen und Gegebenheiten in der Praxis andererseits reflektiert und professionell. Hierbei arbeitet sie initiierend und leitend in Expertenteams und nutzt ein sehr breites Spektrum an Methoden
  • entwickelt die komplexe und von häufigen Veränderungen geprägte Praxis der Heilerziehungspflege weiter

Die angeleitete Fachpraxis bedient sich kompetenzorientierter Lehr- und Lernformen wie z.B. Reflexions- bzw. Praxisgespräche, Praxisproben, Projektarbeit, Hospitationen, Praktika, Sozialraumerkundung, schriftliche Themenbearbeitung.

Fußnoten


  1. Erstellt wurde das länderübergreifende kompetenzorientierte Qualifikationsprofil im AK Ausbildung von Elke Bieber, Martin Herrlich, Thomas Hülse, Christiane Liersch, Stefanie Neukirch, Gabriele Quay und Jutta Schlochtermeyer.
  2. http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_ beschluesse/2011/2011_12_01-ErzieherInnen-QualiProfil.pdf am 27.07.16
  3. https://www.dqr.de/content/2325.php am 27.02.2018
  4. DQR (2011): Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen verabschiedet vom Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) am 22.03.2011. http://www.dqr.de/media/content/Der_Deutsche_Qualifikationsrahmen_ fue_lebenslanges_Lernen.pdf entnommen am 15.06.2018
  5. Die Zeugniserläuterungen finden sich z.B. unter https://www.bildung-mv.de/export/sites/bildungsserver/downloads/FS-Heilerziehungspfleger_ Deutsch_EuPass.pdf am 27.02.2018
  6. Weitere Erläuterungen finden sich in der Querschnittskompetenzdimension „Berufsidentität im Sinne einer Menschenrechtsprofession entwickeln“
  7. BAG HEP (Hrsg.): Kompetenzprofil Heilerziehungspflege. Leitfaden Erziehung, Bildung, Qualifizierte Assistenz. Leitfaden Pflege in der Eingliederungshilfe. 3. Auflage 2013, Seite 6f. Zum Download unter http://bag-hep.de/ uploads/media/Leitfaden_2013.pdf am 27.02.2018
  8. BAG HEP (Hrsg.): Kompetenzprofil Heilerziehungspflege. Leitfaden Erziehung, Bildung, Qualifizierte Assistenz. Leitfaden Pflege in der Eingliederungshilfe. 3. Auflage 2013, Seite 21. Zum Download unter http://bag-hep.de/ uploads/media/Leitfaden_2013.pdf am 27.02.2018

Impressum für Qualifikationsprofil Heilerziehungspflege


Für den Inhalt verantwortlich:
Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege
in Deutschland e.V.
2. Auflage Januar 2019

www.bag-hep.de
Bundesarbeitsgemeinschaft
der Ausbildungsstätten
für Heilerziehungspflege
in Deutschland e.V.
Vorsitzender: Frank-Michael Eschert
Telefon 0234 311143, Telefax 0234 313443
E-Mail: frank-michael.eschert@johanneswerk.de

Geschäftsstelle: Susanne Thiele
Westerfeld 10, 37194 Wahlsburg
Telefon 05571 915760, Telefax 05571 915761
E-Mail: thiele@bag-hep.de